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Kellner, Markus/​Liebel, Fabian

Amtswegige Klauselprüfung im Rechtsmittelverfahren.

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§ 879 ABGB; § 6 KSchG. Sobald sich aus dem Akteninhalt Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Vertragsklauseln missbräuchlich sein könnten, diese aber bislang nicht angegriffen sind, hat ein Gericht durch prozessleitende Maßnahmen gegenüber den Parteien auf eine Klärung der Sachund Rechtslage hinzuwirken. Das Berufungsgericht muss solche Klauseln auch noch im Rechtsmittelstadium einer amtswegigen (Vor-)Prüfung unterziehen und dann, wenn aus den Akten ernsthafte Zweifel hinsichtlich der Missbräuchlichkeit dieser Klauseln aufkommen, entsprechende „Untersuchungsmaßnahmen“ setzen.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • OGH, 14.09.2021, 6 Ob 105/21s
  • oeba-Slg 2022/2805

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