



Heft 11, November 2016, Band 29
Analoge Anwendung von § 1120 ABGB auf den Übergang der Bestandsache vom Vorerben auf den Nacherben im Substitutionsfall
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 29
- Rechtsprechung, 726 Wörter
- Seiten 404-405
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inkl MwStUnter Veräußerung iSd § 1120 ABGB ist ein derivativer Eigentumsübergang zu verstehen. Dem Eigentumsübergang gleichgestellt wird der Übergang der Nutzung vom Eigentümer auf den Fruchtnießer bzw nach Erlöschen des Fruchtgenusses wieder auf den Eigentümer. § 1120 ABGB ist im Substitutionsfall auch analog auf den Übergang der Bestandsache vom Vorerben auf den Nacherben anzuwenden.
- BG Innere Stadt Wien, 49 C 139/14a
- Miet- und Wohnrecht
- § 1120 ABGB
- WOBL-Slg 2016/127
- OGH, 15.06.2016, 7 Ob 89/16p – Zurückweisung der außerordentlichen Revision
- LGZ Wien, 39 R 332/15k
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