


Anbau von Cannabispflanzen zur Suchtgiftgewinnung
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 2014
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 1375 Wörter, Seiten 160-162
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Nach § 28 Abs 1 zweiter Satz SMG ist nur zu bestrafen, wer Cannabispflanzen zum Zweck der Gewinnung einer die Grenzmenge (§ 28b SMG) übersteigenden Menge Suchtgift mit dem erweiterten Vorsatz anbaut, dass es in Verkehr gesetzt werde.
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- Schwaighofer, Klaus
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- § 28 Abs 1 SMG
- § 27 Abs 1 Z 2 SMG
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- JST-Slg 2014/29
- OLG Graz, 15.05.2014, 8 Bs 508/13m
Nach § 28 Abs 1 zweiter Satz SMG ist nur zu bestrafen, wer Cannabispflanzen zum Zweck der Gewinnung einer die Grenzmenge (§ 28b SMG) übersteigenden Menge Suchtgift mit dem erweiterten Vorsatz anbaut, dass es in Verkehr gesetzt werde.
- Schwaighofer, Klaus
- § 28 Abs 1 SMG
- § 27 Abs 1 Z 2 SMG
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- JST-Slg 2014/29
- OLG Graz, 15.05.2014, 8 Bs 508/13m