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Lehner, Beatrix

Anderer Auftragsgegenstand – anderes Vergabeverfahren

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Eine Abweichung vom in der Bekanntmachung genannten Auftragsgegenstand führt dazu, dass das eigentlich durchgeführte Vergabeverfahren ohne Bekanntmachung bleibt.

Der Auftragsgegenstand darf von der Bekanntmachung weg, weder im Vergabeverfahren noch während der Auftragserfüllung wesentlich geändert werden.

  • Lehner, Beatrix
  • Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
  • Vergabeverfahren ohne Bekanntmachung
  • BVwG, 28.02.2020, W273 2227591-1/26E, „Flughafen Wien AG, Rahmenvereinbarung Sanitärmaterial“
  • Änderung des Auftragsgegenstandes
  • CPV-Nomenklatur
  • Vergaberecht
  • Feststellungsverfahren
  • Auftragsgegenstand
  • RPA 2020, 159

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