


Anerbe sein oder nicht sein?
Autor
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JEVBand 18
- Inhalt:
- Fachbeitrag
- Umfang:
- 12080 Wörter, Seiten 221-237
10,00 €
inkl MwSt




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In den letzten Jahren hat der OGH in mehreren E nicht nur Einzelaspekte des Anerbenrechts weiterentwickelt, sondern diesem insgesamt eine neue Dynamik verliehen. Die höchstgerichtliche Erweiterung des Anerbenrechts erfasst nicht nur den sachlichen Anwendungsbereich, sprich die Voraussetzungen bzw Kriterien, unter denen ein Erbhof überhaupt vorliegt, sondern gerade auch den persönlichen Anwendungsbereich, und zwar insb den Kreis der potentiellen Anerben wie auch den begünstigten Personenkreis bei Anwendbarkeit der „anerbenrechtlichen Grundsätze“. Aufgrund der klaren Rechtsentwicklungstendenz im Anerbenrecht wird die Bedeutung des Sondererbrechts weiter zunehmen. Letztlich sind damit die rechtsberatenden Berufe gefordert, der höchstgerichtlichen Ausdehnung des Anerbenrechts vor allem im Rahmen der Nachlassplanung entsprechend Rechnung zu tragen.
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- Kieweler, Friedrich
-
- objektive Ertragsfähigkeit
- hypothetischer Ertrag
- Auswahl des Anerben
- gesicherte Rechtsposition
- Erbausschlagung
- Grundsatz des Wohlbestehenkönnens
- anerbenrechtliche Grundsätze
- anerbenrechtlich begünstigter Personenkreis
- begünstigter Übernahmspreis
- § 2 AnerbenG
- § 10 AnerbenG
- § 809 ABGB
- JEV 2024, 221
- Repräsentation
- § 603 ABGB
- § 1 AnerbenG
- § 3 AnerbenG
- Erbverzicht
- § 11 AnerbenG
- § 551 ABGB
- § 783 ABGB
- § 781 ABGB
- § 537 ABGB
- § 805 ABGB
- Transmission
- Erbhof
- § 9 AnerbenG
- § 789 ABGB
- Schenkung auf den Todesfall
- § 782 ABGB
In den letzten Jahren hat der OGH in mehreren E nicht nur Einzelaspekte des Anerbenrechts weiterentwickelt, sondern diesem insgesamt eine neue Dynamik verliehen. Die höchstgerichtliche Erweiterung des Anerbenrechts erfasst nicht nur den sachlichen Anwendungsbereich, sprich die Voraussetzungen bzw Kriterien, unter denen ein Erbhof überhaupt vorliegt, sondern gerade auch den persönlichen Anwendungsbereich, und zwar insb den Kreis der potentiellen Anerben wie auch den begünstigten Personenkreis bei Anwendbarkeit der „anerbenrechtlichen Grundsätze“. Aufgrund der klaren Rechtsentwicklungstendenz im Anerbenrecht wird die Bedeutung des Sondererbrechts weiter zunehmen. Letztlich sind damit die rechtsberatenden Berufe gefordert, der höchstgerichtlichen Ausdehnung des Anerbenrechts vor allem im Rahmen der Nachlassplanung entsprechend Rechnung zu tragen.
- Kieweler, Friedrich
- objektive Ertragsfähigkeit
- hypothetischer Ertrag
- Auswahl des Anerben
- gesicherte Rechtsposition
- Erbausschlagung
- Grundsatz des Wohlbestehenkönnens
- anerbenrechtliche Grundsätze
- anerbenrechtlich begünstigter Personenkreis
- begünstigter Übernahmspreis
- § 2 AnerbenG
- § 10 AnerbenG
- § 809 ABGB
- JEV 2024, 221
- Repräsentation
- § 603 ABGB
- § 1 AnerbenG
- § 3 AnerbenG
- Erbverzicht
- § 11 AnerbenG
- § 551 ABGB
- § 783 ABGB
- § 781 ABGB
- § 537 ABGB
- § 805 ABGB
- Transmission
- Erbhof
- § 9 AnerbenG
- § 789 ABGB
- Schenkung auf den Todesfall
- § 782 ABGB