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Anfechtung der Rückzahlung eines zinslosen Überbrückungsdarlehens.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 65
- Rechtsprechung des OGH, 592 Wörter
- Seiten 54-54
- https://doi.org/10.47782/oeba201701005401
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inkl MwSt§§ 983, 904 ABGB; § 30 IO. Der Darlehensgeber hatte die angefochtene Befriedigung nicht „in der Zeit“ zu beanspruchen, wenn das Überbrückungsdarlehen nur dann zurückzuzahlen war, wenn die Schuldnerin wieder über ausreichende Mittel verfügte und sie im Zeitpunkt der Zahlung demgegenüber weder die Löhne ihrer Mitarbeiter noch ihre fälligen Verbindlichkeiten gegenüber Finanzamt und Gebietskrankenkasse begleichen konnte.
Ein Darlehen ist auch dann kein anfechtungsfestes Zug-um-Zug-Geschäft, wenn es zeitnah zurückgezahlt wird.
- Kellner, Markus
- Bollenberger, Raimund
- oeba-Slg 2017/2316
- OGH, 24.08.2016, 3 Ob 137/16t
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