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König, Bernhard

Anfechtung eines „Gläubigerwechsels“; Beweislast für die Nachteiligkeit

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Die Anfechtung eines Gläubigerwechsels ist nur dann befriedigungstauglich, wenn der neue Gläubiger zur Deckung seiner (Rückgriffs-)Forderung aus einer besseren Rechtsstellung heraus auf das Vermögen des Schuldners zugreifen kann als der von ihm befriedigte Altgläubiger.

Die Deckungsanfechtung erfordert kumulativ den vom Masseverwalter zu erbringenden Nachweis einer – zumindest mittelbaren – Gläubigerbenachteiligung und der Befriedigungstauglichkeit des Anfechtungsanspruchs.

  • König, Bernhard
  • § 31 Abs 1 Z 2 Fall 1 KO/IO
  • JBL 2012, 804
  • Öffentliches Recht
  • LG Feldkirch, 19.10.2011, 5 Cg 53/10i
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • OGH, 08.08.2012, 3 Ob 79/12g
  • Zivilverfahrensrecht
  • OLG Innsbruck, 08.02.2012, 1 R 277/11m
  • Arbeitsrecht

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