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Anfechtung und Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

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Eine rechtskräftige Entscheidung über die Anfechtung einer Betriebsratswahl schließt eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit dieser Wahl nicht aus.

Wird ein wahlberechtigter Arbeitnehmer auf Grund einer unrichtigen rechtlichen Beurteilung nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen, stellt dieser Ausschluss von der Betriebsratswahl nur einen Anfechtungs- und keinen Nichtigkeitsgrund dar.

  • § 59 ArbVG
  • WBl-Slg 2023/46
  • § 60 ArbVG
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • OGH, 20.10.2022, 9 ObA 154/21v
  • § 58 ArbVG
  • OLG Graz, 25.11.2021, 6 Ra 44/21v-85
  • LG Graz, 16.04.2021, 24 Cga 11/16a-80

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