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Anfechtungsrecht; Wissenszurechnung; Treuhand

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Das Wissen des Schuldners als Treugeber über seine eigene Benachteiligungsabsicht ist der zum Zwecke der Treuhand eigens gegründete GmbH bzw deren Geschäftsführern zuzurechnen.

  • OLG Wien, 20.10.2023, 4 R 48/23t-56.1
  • WBl-Slg 2024/146
  • § 2 AnfO
  • OGH, 22.02.2024, 17 Ob 24/23p
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • § 44 IO

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