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Anforderungen an das Ersatzobjekt bei Wohnungsaufkündigung
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 27
- Rechtsprechung, 778 Wörter
- Seiten 47-48
- https://doi.org/10.33196/wobl201402004701
30,00 €
inkl MwStEin für den Gekündigten unerschwinglicher Mietzins nimmt zwar den angebotenen Räumen den Charakter eines entsprechenden Ersatzes. Eine erhebliche Verschiedenheit des für die gekündigte und die angebotene Wohnung zu zahlenden Mietzinses für sich genommen ist jedoch noch kein Hindernis, wenn der für die aufgekündigte Wohnung zu zahlende Mietzins unverhältnismäßig niedrig und der für die angebotene Ersatzwohnung zu zahlende Mietzins objektiv angemessen ist. Weitere Voraussetzung ist, dass die Ersatzwohnung keine einschneidenden Veränderungen in der Lebensweise des Gekündigten mit sich bringt. Dazu gehört in erster Linie, dass er in seinem bestehenden Familienverband verbleiben kann; hierbei ist auf Familienmitglieder entsprechend Rücksicht zu nehmen.
- WOBL-Slg 2014/14
- LG Salzburg, 22 R 165/13p
- OGH, 28.11.2013, 6 Ob 188/13k, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
- § 30 Abs 2 MRG
- Miet- und Wohnrecht