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Anforderungen an einen Fortführungsantrag

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Dem Erfordernis der Begründung von Fortführungsanträgen, das am für Nichtigkeitsbeschwerden geltenden Standard orientiert ist, entspricht eine Antragsbindung des Gerichts, das nicht befugt ist, vom Fortführungswerber nicht (gesetzmäßig) geltend gemachte, sich (nach Ansicht des Gerichts) etwa aus dem Akt ergebende Argumente gegen die Einstellung aufzugreifen.

Die prozessförmige Darstellung erheblicher Bedenken verlangt, die hierzu ins Treffen geführten aktenkundigen Beweismittel an der Gesamtheit der beweiswürdigenden Erwägungen zu messen, wobei Eindrücke, Hypothesen und Spekulationen zu unterbleiben haben.

  • § 86 StPO
  • § 292 StPO
  • § 195 StPO
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • JST-Slg 2014/21
  • OGH, 05.06.2014, 13 Os 19/14i
  • § 196 StPO

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