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Anklageeinspruch und Zuständigkeitsprüfung durch das OLG

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Bezugspunkt für die Prüfung der (auch sachlichen) Zuständigkeit durch ein über die Rechtswirksamkeit einer Anklage entscheidendes Gericht ist der von der Anklage vorgegebene Prozessgegenstand (Anklagesachverhalt). Bei dieser Prüfung hat das Gericht die rechtliche Beurteilung des angeklagten Sachverhalts selbständig anhand der Verdachtslage (iS eines Anschuldigungsbeweises) vorzunehmen, wie sie sich aus dem Strafakt ergibt. Eine Bindung an die Subsumtion in der Anklage besteht nicht.

  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • OGH, 12.12.2018, 15 Os 151/18x
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • § 212 Z 5 StPO
  • Arbeitsrecht
  • JBL 2019, 333
  • OLG Linz, 22.03.2018, 10 Bs 68/18y

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