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Anlagen zur Beseitigung von Niederschlagswässern; Retentionsbecken; Immissionsschutz; schädliche Einflüsse; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

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Nachbarn kommt ein subjektiv-öffentliches Recht zu, dass aus Anlagen zur Beseitigung von Niederschlags- und Abwässern keine schädlichen Einflüsse (Immissionen) auf ihre Grundstücke gelangen.

Bestehen Bedenken gegen die Dimensionierung und Ausgestaltung eines Retentionsbeckens, müssen Nachbarn dem Gutachten des Amtssachverständigen auf gleicher fachlicher Ebene entgegengetreten.

  • schädliche Einflüsse
  • Immissionsschutz
  • LVwG OÖ, 03.07.2015, LVwG-150337/5/VG/EG
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • § 3 Abs 3 Z 2 oö BauTG
  • Anlagen zur Beseitigung von Niederschlagswässern
  • BBL-Slg 2015/232
  • § 2 Z 22 oö BauTG
  • § 31 Abs 4 oö BauO
  • Baurecht
  • Retentionsbecken
  • § 52 AVG

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