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Birnbauer, Wilhelm

Anmeldung der Erhöhung des Stammkapitals nach Ausnutzung eines genehmigten Kapitals bei einer FlexKapG

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Auf die Erhöhung des Stammkapitals mittels Ausnutzung eines genehmigten Kapitals sind die §§ 52 Abs 3 bis 6 und 53 GmbHG sinngemäß anzuwenden (§ 21 Abs 5 FlexKapGG).

  • Birnbauer, Wilhelm
  • GES 2024, 255
  • Gesellschaftsrecht

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