Anmeldung einer durch Zeitablauf wirksam werdenden ; Abberufung und Neubestellung von Geschäftsführern einer GmbH
- Originalsprache: Deutsch
- GESBand 19
- Firmenbuch-Praxis, 352 Wörter
- Seiten 204 -205
- https://doi.org/10.33196/ges202004020401
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Es ist nicht verboten, schon vorweg eine unmittelbar bevorstehende künftige Änderung zur Eintragung ins Firmenbuch anzumelden. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung durch das Firmenbuchgericht muss die Änderung aber wirksam sein (OGH 30.01.1997, 6 Ob 2380/96k; Ris-Justiz RS0107636). Anzumelden hat der zum Zeitpunkt der Unterfertigung der Anmeldung wirksam bestellte Geschäftsführer.
- Birnbauer, Wilhelm
- Gesellschaftsrecht
- GES 2020, 204