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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
Heft 8, November 2016, Band 2016
Anmeldungspflicht zum Firmenbuch auch für bereits überholte Tatsachen
- Originalsprache: Deutsch
- GES Band 2016
- Judikatur, 1339 Wörter
- Seiten 415-417
- https://doi.org/10.33196/ges201608041501
9,80 €
inkl MwStAnmeldungspflichtige Tatsachen sind auch dann zum Firmenbuch anzumelden und einzutragen, wenn sie bereits überholt sind.
Auf ein Informationsbedürfnis der beteiligten Verkehrskreise bzw der Allgemeinheit kommt es dabei nicht an.
- Anmeldung bereits überholter Tatsachen
- OGH, 30.08.2016, 6 Ob 103/16i
- GES 2016, 415
- § 26 Abs 1 GmbHG
- Gesellschaftsrecht
- § 10 Abs 1 FBG
- Firmenbuch
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