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Annahme der Schlusszahlung; wirksamer Vorbehalt
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 18
- Rechtsprechung, 75 Wörter
- Seiten 186-187
- https://doi.org/10.33196/bbl201504018602
20,00 €
inkl MwStIn der schriftlichen Erklärung des Werkunternehmers, dass er die vom Werkbesteller gemachten Abzüge vom Schlussrechnungsbetrag beeinspruche und dass die Korrekturen falsch seien, liegt kein begründeter Vorbehalt gem Punkt 5.30.2 2. Tatbestand der ÖNORM 2110. Der Vorbehalt muss die vorbehaltenen Ansprüche in erkennbarer Weise individualisieren und den Standpunkt des Werkunternehmers erkennen lassen. Dem genügt ein Hinweis auf ein Schreiben des Werkunternehmers über Abrechnungsdifferenzen, das vor der Annahme der Schlussrechnung verfasst wurde, nicht.
- wirksamer Vorbehalt
- OGH, 20.03.2015, 9 Ob 81/14y
- ÖNORM B 2110 Punkt 5.30.2 2. Tatbestand
- Baurecht
- Ö-Norm A 2060 Punkt 2.13.2.
- Annahme der Schlusszahlung
- BBL-Slg 2015/157
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