


Annahme einer Option auf Abtretung eines GmbH-Anteiles um ATS 1,00 zwischen Ehegatten – Bereicherungswille/Bewertung der GmbH-Anteile
Autor
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- AFSBand 2016
- Inhalt:
- Bundesfinanzgericht
- Umfang:
- 3203 Wörter, Seiten 185-190
9,80 €
inkl MwSt




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Der Bereicherungswille muss kein unbedingter sein, es genügt, dass der Zuwendende eine Bereicherung des Empfängers bejaht bzw in Kauf nimmt, falls sich eine solche Bereicherung im Zuge der Abwicklung des Geschäftes ergibt. Dabei kann der Bereicherungswille von der Abgabenbehörde aus dem Sachverhalt erschlossen werden.
Der VwGH vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass für die Ableitung des gemeinen Wertes von Anteilen ein einzelner Verkauf nicht genügt.
Revision nicht zulässig.
-
- Fuchs, Hubert W.
-
- § 19 Abs 1 ErbStG
- Steuerrecht
- AFS 2016, 185
- BFG, 13.06.2016, RV/7100752/2014
- § 3 Abs 1 ErbStG
Der Bereicherungswille muss kein unbedingter sein, es genügt, dass der Zuwendende eine Bereicherung des Empfängers bejaht bzw in Kauf nimmt, falls sich eine solche Bereicherung im Zuge der Abwicklung des Geschäftes ergibt. Dabei kann der Bereicherungswille von der Abgabenbehörde aus dem Sachverhalt erschlossen werden.
Der VwGH vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass für die Ableitung des gemeinen Wertes von Anteilen ein einzelner Verkauf nicht genügt.
Revision nicht zulässig.
- Fuchs, Hubert W.
- § 19 Abs 1 ErbStG
- Steuerrecht
- AFS 2016, 185
- BFG, 13.06.2016, RV/7100752/2014
- § 3 Abs 1 ErbStG