Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

zeitschrift für hochschulrecht, hochschulmanagement und hochschulpolitik

Heft 3, Juni 2016, Band 15

Spreitzhofer

Anrechnung; Aufenthaltsbewilligung − Studierender; freie Wahlfächer; maßgebliche studienrechtliche Vorschriften; Studienerfolgsnachweis

eJournal-Artikel

9,80 €

inkl MwSt
Sofortiger PDF-Download

Nach § 72 UniversitätsG 2002 ist der Studienerfolg durch die Prüfungen und die Beurteilung wissenschaftlicher und künstlerischer Arbeiten festzustellen. Welche Prüfungen abzulegen sind, ist nach den Erläuterungen dazu (RV 1134 BlgNR 21. GP 93) in den einzelnen Curricula festzulegen § 87 Abs 1 UniversitätsG 2002 knüpft die Verleihung des akademischen Grades (und somit den Abschluss des Studiums) an die positive Beurteilung aller im jeweiligen Curriculum vorgeschriebenen Prüfungen. Wenn das NAG 2005 für die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung auf das Vorliegen eines Studienerfolgs nach den maßgeblichen studienrechtlichen Vorschriften abstellt, sind für diesen Nachweis daher nicht jegliche Prüfungen im Ausmaß von zumindest 16 ECTS-Punkten hinreichend, sondern es muss sich um Prüfungen handeln, die nach dem relevanten Curriculum abzulegen und somit für den Abschluss des Studiums erforderlich sind.

Der Studienerfolg ist am Maßstab des Curriculums zu messen. Wenn der Studienerfolg darin besteht, einen Teil der nach dem Curriculum vorgeschriebenen Prüfungen (im Ausmaß von 16 ECTS-Punkten) abzulegen, dann kann es nicht darauf ankommen, ob eine Prüfung bloß „dem Grunde nach“ angerechnet werden kann. Vielmehr liegt dann kein Studienerfolg (in diesem Sinn) vor, wenn die Prüfungen nach dem maßgeblichen Curriculum nicht (mehr) hätten abgelegt werden müssen und somit nicht zum Abschluss des Studiums beitragen. Dies ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass mit jedem Verlängerungsantrag (somit jährlich − siehe § 20 Abs 1 NAG 2005, wonach Aufenthaltstitel grundsätzlich für die Dauer von zwölf Monaten auszustellen sind) erneut nachgewiesen werden muss, dass im vorausgegangenen Studienjahr der erforderliche Studienerfolg erzielt worden ist.

  • Spreitzhofer
  • freie Wahlfächer
  • Aufenthaltsbewilligung − Studierender
  • § 64 Abs 3 NAG
  • § 8 NAG-DV
  • Öffentliches Recht
  • Studienerfolgsnachweis
  • § 75 Abs 6 UG
  • VwGH, 11.02.2016, Ra 2015/22/0095
  • maßgebliche studienrechtliche Vorschriften
  • Anrechnung
  • § 51 Abs 2 UG
  • ZFHR-Slg 2016/9