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Anrechnung; Beschäftigung, gleichwertige; Dienstalter; Entlohnungsstufe; Vordienstzeiten

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZFHRBand 23
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
711 Wörter, Seiten 226-227

9,80 €

inkl MwSt

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Die für die Berechnung des Dienstalters relevanten Vordienstzeiten einer Vertragslehrperson sind nach § 26 Abs 2 Z 1a lit b VBG zu ermitteln.

Dabei werden gemäß § 26 Abs 2 Z 1a lit c VBG Lehrtätigkeiten, die nicht an einer öffentlichen Schule oder an einer Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht erbracht wurden, nicht als gleichwertige Berufstätigkeiten gewertet und sind somit nicht kumulativ und zeitlich unbeschränkt anzurechnen.

Unabhängig von der Öffentlichkeitskomponente kann eine solche Dienstzeit weiterhin als nützliche Berufstätigkeit gemäß § 26 Abs 3 VBG sowie sonstigen sondergesetzlichen Regelungen angerechnet werden.

  • Strassmeier
  • Beschäftigung, gleichwertige
  • Entlohnungsstufe
  • § 94d VBG
  • OGH, 23.07.2024, 9 ObA 110/23a
  • ZFHR-Slg 2024/15
  • Öffentliches Recht
  • Vordienstzeiten
  • § 26 VBG
  • Anrechnung
  • Dienstalter

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