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Anspruch auf Entgelt bei Stornierung eines Werkvertrags; Behauptungs- und Beweislast
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 21
- Rechtsprechung, 117 Wörter
- Seiten 117-117
- https://doi.org/10.33196/bbl201803011701
20,00 €
inkl MwStSofern keine Abnahmeverpflichtung vereinbart wurde, ist eine Abbestellung des Werks durch den Besteller grundsätzlich immer zulässig. Sie beendet das Vertragsverhältnis ohne dass ein Rücktritt nötig wäre. Der Unternehmer kann aber gemäß § 1168 Abs 1 ABGB den eingeschränkten Werklohn fordern. Dem Besteller obliegt hinsichtlich des geminderten Entgelts der Beweis, wieviel sich der Unternehmer infolge des Unterbleibens der Arbeit erspart hat. Nur wenn der Unternehmer den gesamten oder einen nur unwesentlich darunter liegenden vereinbarten Werklohn verlangt, muss er gemäß § 27a KSchG dem Verbraucher bekanntgeben, dass er sich durch den Ausfall nichts erspart, durch eine anderweitige Verwendung nichts erworben und einen Erwerb durch anderweitige Verwendung nicht verabsäumt hat.
- OGH, 26.01.2018, 8 Ob 131/17y
- § 1168 Abs 1 ABGB
- Behauptungs- und Beweislast
- § 27a KSchG
- Baurecht
- BBL-Slg 2018/104
- Anspruch auf Entgelt bei Stornierung eines Werkvertrags
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