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Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung – Ermittlung der Dienstnehmeranzahl

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Für die Inanspruchnahme einer Teilzeitbeschäftigung bei Mutterschaft kommt es darauf an, ob zum Zeitpunkt des Antritts der Teilzeitbeschäftigung mehr als 20 Dienstnehmer regelmäßig im Betrieb beschäftigt werden. Auch fallweise beschäftigte Dienstnehmer sind dabei mitzuzählen, sofern sie nicht bloß zu einem kurzfristigen und vorübergehenden Bedarf, sondern zu einem laufenden, wiederkehrenden Bedarf eigesetzt werden.

  • ASG Wien, 28.10.2020, 30 Cga 26/10t-20
  • WBl-Slg 2022/23
  • OGH, 02.09.2021, 9 ObA 76/21y
  • OLG Wien, 25.03.2021, 9 Ra 22/21b-30
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • § 15 Abs 3 MuttschG

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