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Anspruch auf Verfahrenshilfe bei unmittelbarer Anwendung des Unionsrechts

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 8
Inhalt:
Verfahrensrecht
Umfang:
1304 Wörter, Seiten 379-381

20,00 €

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Fehlen im Anwendungsbereich des Unionsrechts spezifische innerstaatliche, die Verfahrensgarantien der GRC umsetzende Normen, kann die Geltendmachung der durch die GRC garantierten Grundrechte unmittelbar auf Art 47 GRC gestützt werden. Dies gilt insbesondere auch für den Anspruch auf Prozesskostenhilfe.

Im Fall einer Änderung der Sach- und Rechtslage im Laufe des Verfahrens, das heißt vor Erlassung des Bescheides oder Erkenntnisses bzw Beschlusses, welche eine Änderung der Zuständigkeit bewirkt, ist das Verfahren grundsätzlich von der nach der neuen Situation zuständigen Behörde bzw dem nunmehr zuständigen VwG weiter zu führen, weil dem Verwaltungsverfahren eine „perpetuatio fori“ fremd ist.

  • § 292 BAO
  • ZVG-Slg 2021/73
  • VwGH, 23.06.2021, Ra 2019/13/0111
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • Art 47 GRC

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