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Zeitschrift für Stiftungswesen
Anspruch des Begünstigten auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Stiftungszusatzurkunde
- Originalsprache: Deutsch
- ZFS Band 2015
- Judikatur, 2571 Wörter
- Seiten 12-16
- https://doi.org/10.33196/zfs201501001201
30,00 €
inkl MwStDie Stiftungsurkunde kann als Verfassung, die Stiftungszusatzurkunde als Ausführungsgesetz der Stiftung bezeichnet werden. Ihre allfällige Unwirksamkeit wegen Geschäftsunfähigkeit des Stifters bei ihrer Errichtung hätte iSd § 865 ABGB materiell-rechtlich die absolute Nichtigkeit zur Folge.
Die von einem Begünstigten durch Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Stiftungszusatzurkunde angestrebte Klärung der Rechtsgrundlagen der ihm gegenüber stehenden Privatstiftung stellt die Ausübung von Kontrolle (im weiteren Sinn) dar.
- OGH, 19.11.2014, 3 Ob 120/14i
- Stiftungserklärung
- Stiftungen
- § 13 FBG
- Privatstiftung
- ZFS 2015, 12
- Geschäftsunfähigkeit
- Feststellungsklage.
- § 228 ZPO