Ansprüche und Passivlegitimation im Immissionsverfahren
- Originalsprache: Deutsch
- BBLBand 17
- Rechtsprechung, 104 Wörter
- Seiten 76 -76
- https://doi.org/10.33196/bbl201402007602
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Verursachen über die Grenze ragende Wurzeln eines Baumes einen Schaden am Mauerwerk der Nachbarliegenschaft, stehen neben Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche auch Schadenersatzansprüche zu, sofern der Schaden rechtswidrig durch Belassen der erkennbar schädigenden Wurzeln zugefügt wurde.
Im Verfahren auf Unterlassung und Beseitigung gemäß § 364 Abs 2 ABGB sind sämtliche Miteigentümer eines Baumes, der an der Grenze zweier Liegenschaften wächst, passiv legitimiert. Die bloße (widerrufliche) Erklärung eines Liegenschaftseigentümers, der Entfernung des Baumes zuzustimmen, ändert daran nichts.
Für Schadenersatzansprüche gilt jedoch, dass mehrere Solidarschuldner keine einheitliche Streitgenossenschaft bilden. Der Kläger kann sich aussuchen, wen von den zur ungeteilten Hand Haftenden er klagt.
- Auer, M.
- Egglmeier-Schmolke, B.
- BBL-Slg 2014/71
- § 422 ABGB
- Ansprüche und Passivlegitimation im Immissionsverfahren
- OGH, 19.11.2013, 10 Ob 47/13d
- § 364 Abs 2 ABGB
- § 14 ZPO
- Baurecht
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