


Antrag auf Ausstellung eines Waffenpasses für zwei Schusswaffen der Kategorie B nach dem Waffengesetz
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 5
- Inhalt:
- Judikatur - Materienrecht
- Umfang:
- 1758 Wörter, Seiten 333-335
20,00 €
inkl MwSt




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Einem Antragsteller, der Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes ist, die sonstigen Voraussetzungen des § 21 Abs 2 Waffengesetz erfüllt, und der aufgrund einer Waffenbesitzkarte bereits zwei Schusswaffen der Kategorie B (ohne Einschränkung auf ein Kaliber 9 mm oder darunter) besitzen darf, ist ein Waffenpass nach § 22 Abs 2 Z 2 Waffengesetz für eine (weitere) Schusswaffe der Kategorie B (mit den festgelegten Einschränkungen) zu erteilen.
-
- § 20 Abs 1 WaffG
- § 8 Abs 1 WaffG
- § 23 Abs 2 WaffG
- VG Wien, 26.01.2018, VGW-103/040/8424/2017
- § 22 Abs 2 WaffG
- § 5 Abs 2 SPG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 21 Abs 2 WaffG
- ZVG-Slg 2018/75
- § 47 Abs 1 WaffG
Einem Antragsteller, der Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes ist, die sonstigen Voraussetzungen des § 21 Abs 2 Waffengesetz erfüllt, und der aufgrund einer Waffenbesitzkarte bereits zwei Schusswaffen der Kategorie B (ohne Einschränkung auf ein Kaliber 9 mm oder darunter) besitzen darf, ist ein Waffenpass nach § 22 Abs 2 Z 2 Waffengesetz für eine (weitere) Schusswaffe der Kategorie B (mit den festgelegten Einschränkungen) zu erteilen.
- § 20 Abs 1 WaffG
- § 8 Abs 1 WaffG
- § 23 Abs 2 WaffG
- VG Wien, 26.01.2018, VGW-103/040/8424/2017
- § 22 Abs 2 WaffG
- § 5 Abs 2 SPG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 21 Abs 2 WaffG
- ZVG-Slg 2018/75
- § 47 Abs 1 WaffG