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Dobler, Benjamin

Antrag auf Erlassung eines Übergabeauftrags verbunden mit Leistungsbegehren

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Die Aufnahme eines Ausspruchs über sonstige Leistungspflichten (wie hier die Errichtung eines Zauns oder eine Verpflichtung zum Rückbau) widerspricht dem Zweck des Übergabeauftrags, der verfahrensrechtlich die gleiche Funktion erfüllt wie die gerichtliche Kündigung. Im Kündigungsverfahren nach den §§ 560 ff ZPO kann ein im allgemeinen Verfahren zu erhebender Anspruch nicht gemeinsam mit der Kündigung geltend gemacht werden.

Die ursprüngliche Unzulässigkeit der Verbindung kann aber nach Erlassung der Aufträge und Erhebung von Einwendungen nicht mehr wahrgenommen werden. Über die Ansprüche ist dann in der Sache zu entscheiden.

  • Dobler, Benjamin
  • WOBL-Slg 2022/13
  • § 562 ZPO
  • LG Feldkirch, 3 R 291/20x
  • § 502 Abs 5 ZPO
  • § 573 Abs 2 ZPO
  • BG Dornbirn, 3 C 574/20w
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 560 ZPO
  • § 561 ZPO
  • § 55 Abs 1 Z 1 JN
  • OGH, 24.03.2021, 3 Ob 218/20k

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