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Antrag betreffend Vorlage von Akten aus BMJ an den Untersuchungsausschuss „ROT-BLAUER Machtmissbrauch“ abgewiesen
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 146
- Rechtsprechung, 4822 Wörter
- Seiten 446-451
- https://doi.org/10.33196/jbl202407044602
30,00 €
inkl MwStDer Antrag eines Viertels der Mitglieder des Untersuchungsausschusses „ROT-BLAUER Machtmissbrauch“ betreffend die Bestreitung des sachlichen Zusammenhanges einer ergänzenden Beweisanforderung hinsichtlich der Vorlage staatsanwaltschaftlicher Akten durch die BMJ wurde abgewiesen. Die – mündlich vorgetragene – Begründung des Bestreitungsbeschlusses in einer auszugweisen Darstellung der ersten Ausschusssitzung ist hinreichend dokumentiert; die Bestreitung des sachlichen Zusammenhanges hinreichend dargelegt. Der VfGH hat nicht inzident die Rechtmäßigkeit des Untersuchungsgegenstandes zu prüfen, denn der Verfassungsgesetzgeber hat abschließend geregelt (Art 53 Abs 1 iVm Art 138b Abs 1 Z 1 B-VG), unter welchen Voraussetzungen Nationalratsabgeordnete die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses bekämpfen können.
- § 25 VO-UA
- § 39 GOG-NR
- Öffentliches Recht
- § 38 GOG-NR
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- VfGH, 29.02.2024, UA 1/2024
- § 24 VO-UA
- JBL 2024, 446
- Zivilverfahrensrecht
- § 33 GOG-NR
- Arbeitsrecht
- § 19 VO-UA
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