


Antrag; Feststellung; Umdeutung
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 23
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 476 Wörter, Seiten 113-113
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Eine rechtliche Grundlage für ein Umdeuten eines von vornherein verfehlten Begehrens lässt sich aus den Bestimmungen des nö VNG nicht ableiten. Ein amtswegiges Umdeuten des klar formulierten, jedoch verfehlten Begehrens in ein zulässiges Begehren kommt somit nicht in Betracht.
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- § 7 nö VNG
- Antrag
- § 4 nö VNG
- § 6 nö VNG
- § 13 Abs 1 nö VNG
- Feststellung
- VwGH, 27.01.2020, Ra 2020/04/0005
- § 16 nö VNG
- § 1 nö VNG
- Umdeutung
- § 10 nö VNG
- BBL-Slg 2020/98
- Baurecht
Eine rechtliche Grundlage für ein Umdeuten eines von vornherein verfehlten Begehrens lässt sich aus den Bestimmungen des nö VNG nicht ableiten. Ein amtswegiges Umdeuten des klar formulierten, jedoch verfehlten Begehrens in ein zulässiges Begehren kommt somit nicht in Betracht.
- § 7 nö VNG
- Antrag
- § 4 nö VNG
- § 6 nö VNG
- § 13 Abs 1 nö VNG
- Feststellung
- VwGH, 27.01.2020, Ra 2020/04/0005
- § 16 nö VNG
- § 1 nö VNG
- Umdeutung
- § 10 nö VNG
- BBL-Slg 2020/98
- Baurecht