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Kellner, Markus/​Liebel, Fabian

Anwaltspflicht im Rechtsmittelverfahren wegen Beschlüssen nach der EuKoPfVO.

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Art 41 EuKoPfVO; § 422 EO. Im Verfahren wegen des Rechtsmittel des Gläubigers gegen die Ablehnung seines Antrags auf Erlass des Europäischen Kontenpfändungsbeschlusses herrscht Anwaltspflicht.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • OGH, 20.03.2019, 3 Ob 40/19g
  • oeba-Slg 2019/2600

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