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Kellner, Markus/​Liebel, Fabian

Anwendbarkeit von § 25c KSchG zwischen unterhaltspflichtigem Elternteil und nicht volljährigem Kind

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§ 25c KschG. Ein unterhaltspflichtiger Elternteil rechnet typischerweise damit, die für sein einkommensloses und bei ihm wohnendes volljähriges Kind aufgewendeten Ausbildungskosten letztlich materiell selbst tragen zu müssen, und ist daher kein Interzedent iS von § 25c KSchG.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • oeba-Slg 2020/2689
  • OGH, 14.04.2020, 8 Ob 6/20w

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