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Anwendung der Gebührenbefreiung für die Wohnraummiete bei Hotelpachtverträgen

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
GESBand 23
Inhalt:
Angrenzendes Steuerrecht
Umfang:
1991 Wörter, Seiten 158-161

9,80 €

inkl MwSt

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Die allgemeine Befreiungsbestimmung für die Wohnraummiete in § 33 TP 5 Abs 4 Z 1 GebG hat bereits vor der Novelle BGBl I Nr. 147/2017 im Lichte einer historischen Interpretation sämtliche Mietverträge über Wohnraum von der Bestandsvertragsgebühr befreit, sohin auch zu Beherbergungszwecken vermietete Wohnräume. Zu Beherbergungszwecken vermietete Räumlichkeiten sind daher auch nach der Novelle BGBl I Nr. 147/2017 als Wohnraum zu qualifizieren und von der Bestandsvertragsgebühr zu befreien.

  • Schaffer, Erich
  • Hemdan, Mohamed
  • § 33 TP 5 Abs 4 Z 1 GebG
  • GES 2024, 158
  • Wohnraummiete
  • BFG, 29.11.2023, RV/7104160/2019
  • Hotelpacht
  • Gesellschaftsrecht
  • Gebührenbefreiung

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