Anwendung des KHVG auf nicht mehr zum Verkehr zugelassene Fahrzeuge
- Originalsprache: Deutsch
- JBLBand 144
- Rechtsprechung, 3198 Wörter
- Seiten 108 -111
- https://doi.org/10.33196/jbl202202010801
30,00 €
inkl MwSt
Das KHVG ist jedenfalls dann analog anzuwenden, wenn die Zulassung eines der Versicherungspflicht nach § 59 Abs 1 KFG unterliegenden, in einen Unfall verwickelten Fahrzeugs gemäß § 44 Abs 1 lit c KFG aufgehoben wurde, im nach Aufhebung der Zulassung liegenden Unfallszeitpunkt aber noch die Kennzeichentafeln am Fahrzeug angebracht waren.
Die sich aus der dreimonatigen Nachhaftung gemäß § 24 Abs 2 KHVG ergebende Leistungspflicht des (ursprünglichen) Haftpflichtversicherers nach § 24 Abs 3 S 2 KHVG besteht nicht, insoweit ein anderer Haftpflichtversicherer zur Leistung verpflichtet ist. Die zuletzt genannte Bestimmung ordnet eine gesetzliche Subsidiarität für den Fall an, dass der andere Haftpflichtversicherer dem Versicherungsnehmer haftet.
- § 1 Abs 1 KHVG
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- OLG Wien, 16.03.2021, 13 R 145/20v
- JBL 2022, 108
- Zivilverfahrensrecht
- § 24 KHVG
- OGH, 21.10.2021, 2 Ob 101/21y
- Arbeitsrecht
- LG Korneuburg, 15.07.2020, 6 Cg 153/19h
Weitere Artikel aus diesem Heft