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Anwendungsbereich EuErbVO; Schenkung auf den Todesfall

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Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Ist Art 3 Abs 1 lit b EuErbVO dahin auszulegen, dass ein zwischen zwei deutschen Staatsangehörigen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, abgeschlossener Schenkungsvertrag auf den Todesfall betreffend eine in Österreich gelegene Liegenschaft, wonach der Geschenknehmer nach dem Tod des Geschenkgebers einen schuldrechtlichen Anspruch gegenüber dem Nachlass auf grundbücherliche Einverleibung seines Eigentumsrechts aufgrund dieses Vertrags und der Sterbeurkunde des Geschenkgebers, somit ohne Zutun der Abhandlungsbehörde, haben soll, ein Erbvertrag iSd Bestimmung ist?

2. Für den Fall, dass diese Frage bejaht wird:

Ist Art 83 Abs 2 der EuErbVO dahin auszulegen, dass damit auch die Wirksamkeit einer vor dem 17. 8. 2015 getroffenen Rechtswahl für einen als Erbvertrag iSd Art 3 Abs 1 lit b EuErbVO zu qualifizierenden Schenkungsvertrag auf den Todesfall geregelt wird?

  • § 956 ABGB idF ErbRÄG 2015
  • Art 25 EuErbVO
  • Art 83 Abs 2 EuErbVO
  • WOBL-Slg 2021/121
  • § 1 lit d NotAktG
  • Miet- und Wohnrecht
  • OGH, 27.05.2020, 5 Ob 61/20m, Vorlage an den EuGH
  • Art 22 EuErbVO
  • BG Hermagor, TZ 1128/19
  • Art 3 Abs 1 lit b EuErbVO
  • § 26 GBG
  • LG Klagenfurt, 3 R 172/19g
  • § 956 ABGB

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