Anwesenheitsquorum für Gesellschafterbeschlüsse
eJournal-Artikel
- Originalsprache: Deutsch
- GESBand 21
- Judikatur, 749 Wörter
- Seiten 258 -259
- https://doi.org/10.33196/ges202205025801
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Bei der Ermittlung eines vertraglichen Anwesenheitsquorums sind die vom Stimmrecht ausgeschlossenen Gesellschafter mitzuzählen.
Es kann gesellschaftsvertraglich vereinbart sein, dass sich der betroffene Gesellschafter nach der Beratung, aber vor der Abstimmung entfernen muss. Im Anlassfall ergibt die Auslegung, dass diesfalls das Anwesenheitsquorum nur anhand der zu verbleibenden Gesellschafter zu bestimmen ist.
- Personengesellschaft
- OGH, 18.05.2022, 6 Ob 72/22i
- Gesellschaftsrecht
- § 1192 ABGB
- § 119 UGB
- GES 2022, 258
- Beschlussfassung
- Anwesenheitsquorum
- Stimmverbot
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