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Apothekenkonzession – Abweisung einer Säumnisbeschwerde bei Nichterstattung des Gutachtens durch die Apothekerkammer

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Allfällige Versäumnisse der Apothekerkammer bei der Erstellung eines Gutachtens zur Frage des Bedarfes an einer neu zu errichtenden öffentlichen Apotheke können nicht der Bezirksverwaltungsbehörde zugerechnet werden. Eine Verzögerung aus diesem Grund ist somit nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Behörde zurückzuführen.

  • ZVG-Slg 2020/68
  • LVwG Vlbg, 04.06.2020, LVwG-402-2/2019-R11
  • § 10 Abs 1 ApothekenG
  • § 10 Abs 7 ApothekenG
  • § 8 Abs 1 VwGVG
  • Verwaltungsverfahrensrecht

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