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zeitschrift für hochschulrecht, hochschulmanagement und hochschulpolitik
Arbeitnehmer untauglicher; Klinischer Bereich; Krankenanstaltenträger Parteistellung
- Originalsprache: Deutsch
- ZFHR Band 15
- Rechtsprechung, 212 Wörter
- Seiten 67-67
- https://doi.org/10.33196/zfhr201602006701
9,80 €
inkl MwStAnsprüche infolge der Beauftragung untauglicher in ärztlicher Verwendung stehender Arbeitnehmer einer medizinischen Universität sind vom Krankenanstaltenträger im Rahmen des Zusammenarbeitsverhältnisses zwischen Krankenanstaltenträger und Universität geltend zu machen.
- Novak
- Arbeitnehmer untauglicher
- Öffentliches Recht
- ZFHR-Slg 2016/8
- § 3 DVG
- VwGH, 27.05.2015, Ra 2015/12/0020
- § 29 UG
- Klinischer Bereich
- Krankenanstaltenträger Parteistellung