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Novak

Arbeitnehmer untauglicher; Klinischer Bereich; Krankenanstaltenträger Parteistellung

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Ansprüche infolge der Beauftragung untauglicher in ärztlicher Verwendung stehender Arbeitnehmer einer medizinischen Universität sind vom Krankenanstaltenträger im Rahmen des Zusammenarbeitsverhältnisses zwischen Krankenanstaltenträger und Universität geltend zu machen.

  • Novak
  • Arbeitnehmer untauglicher
  • Öffentliches Recht
  • ZFHR-Slg 2016/8
  • § 3 DVG
  • VwGH, 27.05.2015, Ra 2015/12/0020
  • § 29 UG
  • Klinischer Bereich
  • Krankenanstaltenträger Parteistellung

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