


Arbeitnehmerähnliche Personen
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 37
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 899 Wörter, Seiten 47-48
30,00 €
inkl MwSt




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Der Begriff der arbeitnehmerähnlichen Person ist bei sozialer Schutzbedürftigkeit nicht eng auszulegen. Das gilt insbesondere, wenn Beschäftigte ausschließlich von einem Unternehmen exklusiv abhängig sind.
Das Fehlen einer Arbeitspflicht sowie geringe Provisionen und fehlende Angewiesenheit auf das erzielte Einkommen sprechen nicht entscheidend gegen Arbeitnehmerähnlichkeit.
-
- OGH, 18.10.2022, 4 Ob 84/22i
- OLG Graz, 28.03.2022, 5 R 1/22i-11
- WBl-Slg 2023/9
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 51 Abs 3 Z 2 ASGG
- LG Leoben, 06.12.2021, 26 Cg 49/21f-6
- § 1151 ABGB
Der Begriff der arbeitnehmerähnlichen Person ist bei sozialer Schutzbedürftigkeit nicht eng auszulegen. Das gilt insbesondere, wenn Beschäftigte ausschließlich von einem Unternehmen exklusiv abhängig sind.
Das Fehlen einer Arbeitspflicht sowie geringe Provisionen und fehlende Angewiesenheit auf das erzielte Einkommen sprechen nicht entscheidend gegen Arbeitnehmerähnlichkeit.
- OGH, 18.10.2022, 4 Ob 84/22i
- OLG Graz, 28.03.2022, 5 R 1/22i-11
- WBl-Slg 2023/9
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 51 Abs 3 Z 2 ASGG
- LG Leoben, 06.12.2021, 26 Cg 49/21f-6
- § 1151 ABGB