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Heft 9, September 2019, Band 33
Arbeitnehmerfreizügigkeit: Wohnsitzregel bei Entschuldungsverfahren
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 33
- Rechtsprechung, 2117 Wörter
- Seiten 507-509
- https://doi.org/10.33196/wbl201909050701
30,00 €
inkl MwStArt 45 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer in der Regelung eines MS vorgesehenen Gerichtsstandsregel entgegensteht, die – wie die im Ausgangsverfahren fragliche – die Bewilligung einer Entschuldung an die Voraussetzung knüpft, dass der Schuldner seinen Wohnsitz oder Aufenthaltsort in diesem MS hat.
Art 45 AEUV ist dahin auszulegen, dass das nationale Gericht das in einer nationalen Gerichtsstandsregel wie der im Ausgangsverfahren fraglichen vorgesehene Wohnsitzerfordernis unabhängig davon unangewendet lassen muss, ob das ebenfalls in dieser Regelung vorgesehene Entschuldungsverfahren möglicherweise dazu führt, dass die Forderungen Privater nach der Regelung beeinträchtigt werden.
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- EuGH, 11.07.2019, Rs C-716/17, (A; Østre Landsret [Landgericht der Region Ost, Dänemark])
- WBl-Slg 2019/153
- Art 45 AEUV
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