


Arbeitsgemeinschaft zwischen Ziviltechnikern und Gewerbetreibenden
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- RPABand 22
- Inhalt:
- Aufsatz
- Umfang:
- 2041 Wörter, Seiten 198-200
20,00 €
inkl MwSt




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Der Gesetzgeber hat kürzlich das bisher in § 23 Abs 3 ZTG 2019 verankerte Verbot der Gründung einer GesbR von Ziviltechnikern und Gewerbetreibenden, die zur Ausführung befugt sind, aufgehoben. Damit stellt sich die Frage, welche Schranken hinsichtlich der Zulässigkeit der Bildung einer Arge nach geltendem Recht noch bestehen.
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- Wiesinger, Christoph
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- RPA 2022, 198
- § 23 ZTG
- Totalunternehmer
- Vergaberecht
- Arge
- Ziviltechniker
Der Gesetzgeber hat kürzlich das bisher in § 23 Abs 3 ZTG 2019 verankerte Verbot der Gründung einer GesbR von Ziviltechnikern und Gewerbetreibenden, die zur Ausführung befugt sind, aufgehoben. Damit stellt sich die Frage, welche Schranken hinsichtlich der Zulässigkeit der Bildung einer Arge nach geltendem Recht noch bestehen.
- Wiesinger, Christoph
- RPA 2022, 198
- § 23 ZTG
- Totalunternehmer
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