



Heft 12, Dezember 2022, Band 36
Arbeitsrecht: Europäische Gesellschaft – Beteiligung der Arbeitnehmer an der Beschlussfassung der Europäischen Gesellschaft
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 36
- Rechtsprechung, 3437 Wörter
- Seiten 681-685
- https://doi.org/10.33196/wbl202212068101
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inkl MwStArt 4 Abs 4 der RL 2001/86/EG ist dahin auszulegen, dass die für eine durch Umwandlung geschaffene SE geltende Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer iS dieser Bestimmung für die Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der SE in Bezug auf die von den Gewerkschaften vorgeschlagenen Kandidaten einen getrennten Wahlgang vorsehen muss, sofern das anwendbare nationale Recht einen solchen getrennten Wahlgang in Bezug auf die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der in eine SE umzuwandelnden Gesellschaft vorschreibt; im Zusammenhang mit diesem Wahlgang muss die Gleichbehandlung der Arbeitnehmer dieser SE, ihrer Tochtergesellschaften und Betriebe sowie der in ihnen vertretenen Gewerkschaften gewahrt sein.
- WBl-Slg 2022/210
- Art 4 Abs 4 der RL 2001/86/EG des Rates vom 8. Oktober 2001 zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- EuGH, 18.10.2022, Rs C-677/20, Industriegewerkschaft Metall [IG Metall], ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft/SAP SE, SE-Betriebsrat der SAP SE, Beteiligte: Konzernbetriebsrat der SAP SE, Deutscher Bankangestellten-Verband e. V., Christliche Gewe
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