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Arbeitsrecht: Zum Verbot der Diskriminierung wegen des Alters (Österreich)

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WBLBand 32
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
3253 Wörter, Seiten 201-204

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Art 45 AEUV sowie die Art 2, 6 und 16 der RL 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden nicht entgegenstehen, durch die zur Beseitigung einer Diskriminierung wegen des Alters, die in Anwendung einer nationalen Regelung entstanden ist, wonach bei der Einstufung von Arbeitnehmern eines Unternehmens in das Gehaltsschema nur die nach Vollendung des 18. Lebensjahrs erworbenen Dienstzeiten berücksichtigt werden, diese Altersgrenze rückwirkend und für alle diese Arbeitnehmer aufgehoben wird, wobei aber nur die Anrechnung der bei Unternehmen, die im selben Wirtschaftssektor tätig sind, erworbenen Erfahrung zulässig ist.

  • WBl-Slg 2018/56
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • EuGH, 14.03.2018, Rs C-482/16, (Georg Stollwitzer/ÖBB Personenverkehr AG [Oberlandesgericht Innsbruck])
  • Art 45 AEUV
  • Art 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden: Charta) sowie der Art 2, 6 und 16 der RL 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigu

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