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Heft 12, Dezember 2014, Band 28
Assoziierungsabkommen EWG-Türkei: Unzulässiges Erfordernis einer Beschäftigungsbewilligung bei Arbeitskräfteüberlassung zwischen Unternehmen mit Sitz in unterschiedlichen MS
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 28
- Rechtsprechung, 3557 Wörter
- Seiten 697-701
- https://doi.org/10.33196/wbl201412069701
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inkl MwStDie Art 56 und 57 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie einer Regelung eines MS wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegenstehen, wonach eine Überlassung drittstaatsangehöriger Arbeitnehmer, wenn diese von einem in einem anderen MS ansässigen Unternehmen an ein im ersten MS ansässiges entleihendes Unternehmen, das sie einsetzt, um Arbeiten für Rechnung eines anderen, in demselben MS ansässigen Unternehmens durchzuführen, überlassen werden, davon abhängig ist, dass für diese Arbeitnehmer eine Beschäftigungserlaubnis erteilt worden ist.
- Art 41 Abs 1 des Zusatzprotokolls
- Art 57 AEUV
- Art 13 Beschluss Nr 1/80 vom 19.09.1980 des Assoziationsrates EWG-Türkei über die Entwicklung der Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei
- Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei
- Art 56 AEUV
- EuGH, 11.09.2014, Rs C-91/13, (Essent Energie Productie BV/Minister van Sociale Zaken en Werkgelegenheid; Raad van State [Niederlande])
- WBl-Slg 2014/233
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
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