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Reisner, Hubert

Auch fremdes Plasma ist gut

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Art 2 und Art 23 Abs 2 und 8 RL 2004/18/EG sowie Art 34 AEUV iVm Art 36 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie einer Klausel in Verdingungsunterlagen eines öffentlichen Auftrags entgegenstehen, wonach im Einklang mit den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, dem der öffentliche Auftraggeber angehört, die aus Plasma gewonnenen Arzneimittel, die Gegenstand des fraglichen öffentlichen Auftrags sind, aus Plasma hergestellt werden müssen, das in diesem Mitgliedstaat gewonnen worden ist.

  • Reisner, Hubert
  • Art 36 AEUV
  • Art 34 AEUV
  • Verhältnismäßigkeit
  • nationale Selbstversorgung
  • Art 23 Abs 2 RL 2004/18/EG
  • Art 23 Abs 8 RL 2004/18/EG
  • Vergaberecht
  • EuGH, 08.06.2017, C-296/15, „Medisanus“
  • RPA 2017, 297
  • Schutz der Gesundheit
  • Freier Warenverkehr
  • Art 2 RL 2004/18/EG

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