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zeitschrift für hochschulrecht, hochschulmanagement und hochschulpolitik

Heft 5, Oktober 2021, Band 20

Muskatelz

Aufenthaltsbewilligung; Aufnahmebestätigung; Bescheid; Erteilungsvoraussetzungen, besondere; Zulassung zum Studium

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Die aufrechte Zulassung an einer Universität (oder einer anderen aufgezählten Bildungseinrichtung), die durch eine dem Antrag nach § 64 Abs 1 NAG anzuschließende Aufnahmebestätigung der Universität nachzuweisen ist, ist als eine besondere Erteilungsvoraussetzung für die Aufenthaltsbewilligung „Student“ anzusehen. Die Nichterfüllung führt zur Abweisung des Antrags, wobei weder das NAG noch die NAG-DV nähere Regelungen zur angesprochenen Aufnahmebestätigung enthalten.

  • Muskatelz
  • Aufnahmebestätigung
  • Zulassung zum Studium
  • § 8 NAG-DV
  • Öffentliches Recht
  • Erteilungsvoraussetzungen, besondere
  • VwGH, 30.12.2020, Ro 2018/22/0019
  • ZFHR-Slg 2021/16
  • Aufenthaltsbewilligung
  • § 64 NAG
  • Bescheid