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zeitschrift für hochschulrecht, hochschulmanagement und hochschulpolitik

Heft 5, Oktober 2020, Band 19

Muskatelz

Aufenthaltsbewilligung; Aufnahmebestätigung; Zulassung

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Drittstaatsangehörigen kann eine Aufenthaltsbewilligung für Studierende ausgestellt werden, wenn sie ein ordentliches oder außerordentliches Studium an einer Universität (oder einer anderen – aufgezählten – Bildungseinrichtung) absolvieren. Dem Antrag auf Erteilung der Aufenthaltsbewilligung „Student“ ist eine Aufnahmebestätigung der Universität (bzw der jeweiligen Bildungseinrichtung) anzuschließen.

  • Muskatelz
  • Aufnahmebestätigung
  • Öffentliches Recht
  • Zulassung
  • § 8 NAGDV
  • § 11 NAG
  • VwGH, 08.10.2019, Ra 2019/22/0161
  • ZFHR-Slg 2020/15
  • Aufenthaltsbewilligung
  • § 64 NAG