Aufenthaltsbewilligung; Fremdenrecht; Passrecht; Studienerfolg
Autor
Muskatelz
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZFHRBand 19
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 213 Wörter, Seiten 156-156
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Das Bestehen von Gründen, weswegen trotz Fehlens eines Studienerfolgsnachweises eine Aufenthaltsbewilligung gemäß § 64 Abs 3 NAG 2005 verlängert werden kann, hat der Studierende konkret zu behaupten und ausreichend darzulegen.
- Muskatelz
- Fremdenrecht
- VwGH, 31.01.2020, Ra 2017/22/0108
- ZFHR-Slg 2020/12
- Öffentliches Recht
- Studienerfolg
- Passrecht
- Aufenthaltsbewilligung
- § 64 NAG