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Muskatelz

Aufenthaltsbewilligung; Fremdenrecht; Passrecht; Studienerfolg

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Das Bestehen von Gründen, weswegen trotz Fehlens eines Studienerfolgsnachweises eine Aufenthaltsbewilligung gemäß § 64 Abs 3 NAG 2005 verlängert werden kann, hat der Studierende konkret zu behaupten und ausreichend darzulegen.

  • Muskatelz
  • Fremdenrecht
  • VwGH, 31.01.2020, Ra 2017/22/0108
  • ZFHR-Slg 2020/12
  • Öffentliches Recht
  • Studienerfolg
  • Passrecht
  • Aufenthaltsbewilligung
  • § 64 NAG

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