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Scharler

Aufenthaltsbewilligung Studierender; Passrecht

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Das Bestehen von Gründen weswegen trotz Fehlens eines Studienerfolgsnachweises eine Aufenthaltsbewilligung gemäß § 64 Abs 3 NAG 2005 verlängert werden kann, hat der Studierende konkret zu behaupten und ausreichend darzulegen.

  • Scharler
  • Öffentliches Recht
  • Passrecht
  • VwGH, 27.08.2018, Ra 2018/22/0136
  • Aufenthaltsbewilligung Studierender
  • ZFHR-Slg 2018/21
  • § 8 Z 7 lit b NAG-DV
  • § 64 NAG

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