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zeitschrift für hochschulrecht, hochschulmanagement und hochschulpolitik
Aufenthaltsrecht; Passrecht
- Originalsprache: Deutsch
- ZFHR Band 18
- Rechtsprechung, 147 Wörter
- Seiten 123-123
- https://doi.org/10.33196/zfhr201904012302
9,80 €
inkl MwStDem Interesse der Fremden, einer Doppelstaatsbürgerin von Peru und Venezuela, an der Fortsetzung ihrer Ausbildung kommt im Verfahren betreffend Aufenthaltstitel für sich genommen keine entscheidungserhebliche Bedeutung bei der vorzunehmenden Abwägung zu; daran vermag auch der bereits erzielte Studienerfolg nichts zu ändern. Auch in Verbindung mit den vom VwG weiter angeführten Aspekten der ausreichenden finanziellen Mittel, der guten Deutschkenntnisse sowie der geringfügigen Beschäftigung wäre es nicht geboten gewesen, der Fremden trotz Vorliegen des Erteilungshindernisses gemäß § 11 Abs 1 Z 5 NAG 2005 aus Gründen des Art 8 MRK einen Aufenthaltstitel zu erteilen. Daran vermag auch nichts zu ändern, dass die Fremde wegen des Bürgerkrieges nicht nach Venezuela ausreisen könne und nie in Peru gelebt habe, zumal ihren eigenen Angaben zufolge ihre Eltern und weitere Verwandte in Peru leben.
- Scharler
- § 63 NAG
- § 21 NAG
- Öffentliches Recht
- Art 8 EMRK
- Passrecht
- Aufenthaltsrecht
- § 11 NAG
- VwGH, 04.10.2018, Ra 2018/22/0126
- ZFHR-Slg 2019/15