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zeitschrift für hochschulrecht, hochschulmanagement und hochschulpolitik
Aufenthaltstitel; Passrecht
- Originalsprache: Deutsch
- ZFHR Band 18
- Rechtsprechung, 98 Wörter
- Seiten 91-91
- https://doi.org/10.33196/zfhr201903009101
9,80 €
inkl MwStDer Grundsatz des jährlich zu erbringenden Erfolgsnachweises wird – im Hinblick auf das Abstellen auf das vorangegangene Studienjahr in § 8 Z 7 lit b NAGDV 2005 – nur durchbrochen, wenn zwischenzeitig ein weiteres Studienjahr vollendet bzw verstrichen ist. Ausgehend davon ist auch im Anwendungsbereich des § 63 Abs 3 NAG 2005 iVm § 8 Z 6 lit c NAGDV 2005 nur dann nicht auf das dem Gültigkeitsende des vorbestehenden Aufenthaltstitels vorangehende Schuljahr abzustellen, wenn ein weiteres Schuljahr (zur Gänze) verstrichen und somit abgelaufen ist.
- Scharler
- § 63 NAG
- VwGH, 21.06.2018, Ra 2017/22/0155
- Öffentliches Recht
- Passrecht
- Aufenthaltstitel
- ZFHR-Slg 2019/8
- § 64 NAG